2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. August 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 20. Juli 2016 sowie die Überarbeitung des Bauprojekts; sinngemäss verlangen die Beschwerdeführenden damit die Erteilung des Bauabschlags. Sie rügen insbesondere, das Bauvorhaben passe aufgrund seiner Fassaden- und Dachgestaltung sowie der Farbwahl nicht in seine Umgebung und verletze dadurch die Gestaltungsvorschriften.