betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Täuffelen vom 20. Juli 2016 (Baugesuch Nr. 12/16; Neubau Einfamilienhaus mit angebauter Garage) RA Nr. 110/2016/116 2 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 20. Mai 2016 bei der Gemeinde Täuffelen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Flachdach und einer angebauten Garage auf der Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. G.________. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 20. Juli 2016 erteilte die Gemeinde Täuffelen die Baubewilligung.