18 Vgl. dazu Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 29 RA Nr. 110/2016/115 17 Landschaftsbilds nicht bewilligt werden kann. Die Beschwerde ist abzuweisen und der vorinstanzliche Entscheid wird bestÃĪtigt. 4. Kosten