Somit könnte am geplanten Standort in dieser Grössenordnung von einer durchschnittlich dimensionierten Mobilfunkanlage gesprochen werden. Tatsächlich hat der geplante freistehende Antennenmast jedoch eine Höhe von rund 20 m und überragt 17 Benjamin Wittwer. Bewilligung von Mobilfunkanlagen, 2. Aufl. 2008, S. 96 RA Nr. 110/2016/115 15