c) Eine durchschnittlich dimensionierte Anlage in einer 2-geschossigen Wohn- und Gewerbezone in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer 2-geschossigen Wohnzone würde auf dem Dach montiert und in etwa die Dimensionen eines (grossen) Kamins aufweisen. Da das Gebäude auf der Bauparzelle eine Höhe von 4.5 m aufweist, ergäbe sich so eine Gesamthöhe für die Antenne von deutlich unter 10 m. Stellt man demgegenüber nicht auf die tatsächliche sondern auf die zulässige Gebäudehöhe von 7 m ab, ergäbe sich eine Höhe von rund 10 m. Somit könnte am geplanten Standort in dieser Grössenordnung von einer durchschnittlich dimensionierten Mobilfunkanlage gesprochen werden.