Zwar wurde die Höhe des Antennenmasts im Vergleich mit dem Projekt aus dem Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2013/400 deutlich reduziert, was an sich positiv zu bewerten ist. Diese Verbesserung aufgrund der Höhenreduktion wird jedoch durch die Verschlechterung, welche sich aus dem Näherrücken an das Wohngebiet, den Dorfkern und die J.________strasse ergibt, wieder aufgehoben. Somit verstösst das Bauvorhaben gegen Art. 9 BauG bzw. Art. 17 BauV. Inwiefern es darüber hinaus allenfalls eigenständige kommunale Bestimmungen verletzt, braucht unter diesen Umständen nicht geprüft zu werden. 3. Alternativstandort / Versorgungsauftrag