Aus dieser Richtung würde die Antenne nicht nur die Dächerlandschaft überragen, sondern auch die von der Alpenkette gezeichnete Silhouette durchbrechen.12 Auch wenn dieser Silhouette keine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt, so macht dies doch deutlich, wie exponiert und dominant die Anlage in der Umgebung wirken würde. Dass in der Umgebung der Bauparzelle bereits andere Mastkonstruktionen (Werbemasten, Beleuchtungsmasten und Fahrleitungsmasten) vorhanden sind, spielt dabei keine Rolle. Diese sind im Quartier selber aufgrund ihrer Höhe oder Standorte in ihrer Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild nicht mit der geplanten Antenne vergleichbar.