g) Das Rechtsamt der BVE hat im Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2013/400 am 30. April 2014 einen Augenschein durchgeführt. Da das Profil für das nun zu beurteilende Projekt bereits damals aufgestellt war, konnte sich das Rechtsamt an diesem Termin neben dem damals zu beurteilenden Projekt auch ein eigenes Bild der nun zu beurteilenden Mobilfunkantenne, des Standorts und der Umgebung machen.11 Unter 11 Vgl. dazu die Fotodokumentation zum Augenschein vom 30. April 2014 im Dossier RA Nr. 110/2013/400 sowie die beiden Fotos im Dossier RA Nr. 110/2016/115 RA Nr. 110/2016/115 11