Zudem liege der Standort im Sichtfeld der nördlich gelegenen Wohnzone mit Ausblick nach Süden und in die Ferne. Aus einer weiteren Umgebung beobachtet, sei diese Antenne ein hochragendes Element unter anderen, im Quartier selber seien die Auswirkungen erheblich grösser, man könne von einer RA Nr. 110/2016/115 10 Beeinträchtigung des Ortsbildes sprechen. Die Höhenreduktion sei zwar positiv zu bewerten, das Näherrücken an das Wohngebiet und den Dorfkern würden diese Verbesserung jedoch aufheben. Daher empfiehlt die OLK das Vorhaben nicht zu bewilligen.