In rechtlicher Hinsicht liegt die Bauparzelle in der Wohn- und Gewerbezone WG2. In dieser Zone sind Wohnbauten sowie Bauten mässig störender Betriebe zugelassen (Art. 37 Abs. 1 GBR). Erlaubt sind zwei Geschosse, die zulässige Gebäudehöhe beträgt 7 m (Art. 46 Abs. 1 GBR). Lediglich getrennt durch den K.________weg beginnt unmittelbar nördlich der Bauparzelle in einem Abstand von rund 25 m zur geplanten Antenne eine Wohnzone W2. Auch in dieser sind bei einer zulässigen Gebäudehöhe von 7 m zwei Geschosse erlaubt (Art. 46 Abs. 1 GBR).