überlassen werden. Dies wäre ein Beweis über eine negative Tatsache, der kaum zu erbringen ist. Die (Gemeinde-)Behörden dürfen sich daher nicht darauf beschränken, einer Anlage wegen ihrer Höhe aus ästhetischen Gründen die Zustimmung zu verweigern. Sie müssen vielmehr bei der Suche nach praktikablen alternativen Lösungen in der Bauzone mithelfen, wobei das Aufzeigen von lediglich hypothetischen Alternativen nicht ausreicht. Allerdings ist auch die Mobilfunkanbieterin in der Pflicht. Sie muss aufzeigen, dass die Höhe der Anlage aus technischen Gründen gerechtfertigt ist.10