Im Gemeindebaureglement finden sich zudem Gestaltungsvorschriften für die Zone mit Planungspflicht (ZPP) "J.________strasse". Die Gestaltung der Bauten und der Aussenräume hat auf die empfindliche Dorfeingangssituation Rücksicht zu nehmen. Die Gestaltung der Bauten und Aussenanlagen hat so zu erfolgen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht und sich eine gute Einordnung ins Ortsbild ergibt (Art. 42 B GBR).