Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin handle es sich bei der betroffenen Zone nicht quasi um eine reine Gewerbezone, mit wenigen Ausnahmen seien alle Gewerbebauten auch bewohnt. Vielmehr solle die geplante Antenne von der Wahrnehmung her in einem Wohngebiet erstellt werden. Dabei sei das nördliche Wohnquartier zweifellos besonders empfindlich. Gemäss laufender Ortsplanungsrevision sei ein Kaskadenmodell geplant, wonach wenn möglich keine Antennen in Wohn- und Mischzonen gebaut werden sollen. Daher müsse der aktuelle Stand der Ortsplanungsrevision in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden.