Auch die von den Einsprechenden und der Gemeinde erhobenen ästhetischen Einwendungen gegen das Bauvorhaben seien nicht stichhaltig. Mit einer im Vergleich mit dem Bauvorhaben am Alternativstandort um 10 m reduzierten Höhe von 20 m könne nicht von einer überdimensionierten Anlage die Rede sein. Der geplante Standort sei nicht besonders heikel, weder hinsichtlich des Ortsbild- noch des Denkmalschutzes. Er befinde sich eher am Rand des Dorfes, sei aber so weit vom Ortsrand entfernt, dass er nicht mehr als prägend für die Dorfeingangssituation bezeichnet werden könne. In unmittelbarer Nähe des geplanten Standorts befänden sich zahlreiche Hallen und Gebäude mit grosszügigen Kubaturen.