5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch den Einsprechenden Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Die Gemeinde Ins verzichtete mit Schreiben vom 29. August 2016 auf eine Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt in seiner Stellungnahme vom 31. August 2016 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Mit Beschwerdeantwort vom 6. September 2016 beteiligten sich die Beschwerdegegner 1 bis 36 als Partei am Verfahren.