3. Am 21. September 2015 reichte die Beschwerdeführerin erneut ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit einem rund 20 m hohen Mast am ursprünglichen Standort auf Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. G.________. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2015 nahm das Regierungsstatthalteramt Seeland dieses Gesuch als Projektänderung zum ursprünglichen Baugesuch vom 10. Januar 2012 entgegen und nahm das mit Verfügung vom 6. August 2012 sistierte Baubewilligungsverfahren bbew 5/2012 wieder auf. RA Nr. 110/2016/115 3