Dagegen wurden bei der Bau- , Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) zwei Beschwerden eingereicht. Gestützt auf einen negativen Bericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) vom 12. Juni 2013 und einen Augenschein vom 30. April 2014 hiess die BVE mit Entscheid RA Nr. 110/2013/400 vom 4. August 2014 die beiden Beschwerden gut und erteilte dem Baugesuch vom 6. Februar 2013 aus Gründen der Ästhetik bzw. des Ortsbild- und Landschaftsschutzes den Bauabschlag.