2. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin zusammen mit einer weiteren Mobilfunkanbieterin ein Baugesuch vom 6. Februar 2013 ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit einem 30 m hohen Mast am Alternativstandort auf Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. H.________. Mit Gesamtentscheid vom 1. Oktober 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland dafür die Baubewilligung. Dagegen wurden bei der Bau- , Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) zwei Beschwerden eingereicht.