1. Die Beschwerdeführerin reichte am 10. Januar 2012 bei der Gemeinde Ins ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit einem rund 21 m hohen Mast auf Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegner Einsprache. Mit Verfügung vom 6. August 2012 sistierte das Regierungsstatthalteramt Seeland das Baubewilligungsverfahren bbew 5/2012, weil ein Alternativstandort geprüft wurde.