13 VGE 21682 vom 3. September 2003, E. 3.2, in BVR 2004 S. 138. RA Nr. 110/2016/113 10 3. Den Beschwerdegegnern werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 250.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Frau D.________ und Herrn C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Seeberg, eingeschrieben