c) Der Wohnbereich der Wohnung im Erdgeschoss ist im Vergleich zu demjenigen im Obergeschoss auf Grund einer Erweiterung auf der Südseite von 2.5 m in der Länge und 6 m in der Breite etwas grösser. Das Dach dieses Gebäudevorsprungs dient dem Obergeschoss als Terrasse. Beim Gebäudevorsprung handelt es sich nicht um eine Anbaute, da dieser nicht durch eine Innenwand vom Hauptgebäude getrennt ist, sondern er bildet Teil des Hauptgebäudes.11