15 GBR eingehalten. Die Beschwerdeführenden sind aber der Auffassung, der nicht verkleidete Zusammenbau mit dem Wohnhaus sei bei der Ermittlung der Fassadenmitte auch einzubeziehen. Das Flachdach springt an der Nordseite 30 cm über den Geräteraum hinaus. Auf der Südseite verläuft das Dach bis zur Fassade des Hauptgebäudes. Auf der Ostseite ist das Dach entlang der Fassade des Hauptgebäudes sogar noch etwas breiter als der Geräteraum. Dadurch dient das Dach dem Eingang des Hauptgebäudes als Vordach. Die Fassade der Nebenbaute verläuft aber nicht bis zum Hauptgebäude, sondern es besteht ein offener Zwischenraum von 2 m zwischen der Nebenbaute und dem Hauptgebäude.