c) Der Geräteraum soll eine Grundfläche von ca. 9.5 m2 aufweisen. Geplant ist ein Flachdach und der Grenzabstand beträgt 4 m. Die Gemeinde bewilligte den Geräteraum als unbewohnte Nebenbaute. Auf dem am 27. September 2016 eingereichten Plan der Westfassade ist insbesondere auch das Terrain an der Fassade eingezeichnet. Aus diesem Plan sind somit die massgebenden Gebäudehöhen ersichtlich. In der Mitte der Westfassade beträgt die Gebäudehöhe 2.96 m. Damit wären die Masse und die weiteren Anforderungen gemäss Art. 15 GBR eingehalten.