a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Stellungnahme des Architekten vom 3. Juni 2016 sowie die am 31. Mai 2016, 2. Juni 2016 und 5. Juni 2016 revidierten Pläne seien ihnen nicht eröffnet worden. Zudem sei ihnen nicht die Möglichkeit eingeräumt worden, sich zur Projektänderung "Verschiebung Geräteraum" zu äussern.