3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwesel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegner sowie die Gemeinde beantragen die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung des Bauentscheides. Das Rechtsamt forderte die Beschwerdegegner auf, Pläne einzureichen, aus denen das massgebende Terrain und die massgebenden Höhen des Geräteraumes sowie der Südfassade klar hervorgehen. Anschliessend gab es den Parteien die Möglichkeit, Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.