2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. August 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Bauentscheid sei aufzuheben. Nach erfolgter Projektänderung unter Einhaltung der bauund planungsrechtlichen Erlasse sowie eines korrekten Verfahrensablaufes sei der Bauentscheid erneut auszustellen. Sie machen insbesondere geltend, der Geräteraum sowie die Wohnraumerweiterung im Süden überschritten die zulässigen Masse und die Gebäudehöhen seien nicht korrekt vermasst.