Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Der geplante Geräteraum sollte ursprünglich einen Grenzabstand von 2 m aufweisen. Gegen dieses Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 5. Juni 2016 reichten die Beschwerdegegner revidierte Pläne ein, auf welchen der Geräteraum 4 m von der Grenze zurückversetzt eingezeichnet ist. Mit Bauentscheid vom 6. Juli 2016 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben die Baubewilligung.