Bauzone wird die verschiedenen Bauvorhaben nochmals beurteilen müssen. Die Fachbehörde wird sich dabei – auch in Anbetracht ihrer nach Erlass der Verfügung vom 9. Mai 2016 ergangenen Praxisänderung zu Art. 24c RPG – näher zu den Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG zu äussern haben. Ebenso zu prüfen ist, ob es sich beim betroffenen Gebäude F.________ Nr. 2a um eine landwirtschaftliche Baute gehandelt hat oder nicht. Hinsichtlich der Hühnerhaltung sind die Voraussetzungen von Art. 24e RPG und Art. 42b RPV zu den baulichen Möglichkeiten bei hobbymässiger Tierhaltung näher zu untersuchen.