Dabei führte die Fachbehörde aus, man beurteile das Bauvorhaben gesamthaft als massvolle Ergänzung / Erweiterung / Umgestaltung / Umnutzung eines in der Landwirtschaftszone altrechtlich bestehenden Gebäudes (Schopf/ehemalige Garage). Dem Vorhaben stünden zudem keine wesentlichen raumplanerischen Interessen entgegen. Gestützt darauf erteilte die Gemeinde Riggisberg mit Gesamtentscheid vom 6. Juli 2016 die Baubewilligung für diese Gegenstände.