2. Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG a) Mit Verfügung vom 9. Mai 2016 erteilte das AGR den folgenden Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG: Abbruch östlicher Schopfteil an Gebäude Nr. 2a, neuer Anbau 2.9 m x 3.87 m, Einbau Kühlzelle max. 9.45 m2, Abbruch nicht nummerierte Kleingebäude (Nr. 2 und 3 gemäss Umgebungsplan), Umnutzung alter Anbau auf der Nordseite in Hühnerhaus (Nr. 1 gemäss Umgebungsplan), Einfriedung für Hühnerhof mit Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 2.00 m. Dabei führte die Fachbehörde aus, man beurteile das Bauvorhaben gesamthaft als massvolle Ergänzung / Erweiterung / Umgestaltung /