Letztlich kann jedoch die Einsprache- und Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers offen bleiben. So kann die BVE einen Entscheid auf Beschwerde hin auch bei fehlender Legitimation von Amtes wegen ändern oder aufheben, wenn er erhebliche Mängel aufweist (Art. 40 Abs. 3 BauG). Vorausgesetzt ist in formeller Hinsicht einzig, dass das Rechtsmittel rechtzeitig eingereicht worden ist.10 Vorliegend wurde die Beschwerde rechtzeitig eingereicht. Wie die nachfolgenden Erwägungen zudem zeigen, ist es zweifelhaft, ob einzelne Teile des Bauvorhabens gestützt auf Art. 24c RPG bewilligungsfähig sind. Für die Prüfung dieser Vorhaben unter den Ausnahmebestimmungen von Art.