Schliesslich soll der Hühnerhof mit einem 2 m hohen Maschendrahtzaun eingefriedet werden. Für diverse weitere Umgebungsgestaltungen auf der Parzelle sowie die Nutzung des Grundstücks zum bodenabhängigen Anbau von Gemüse, Kräuter und Früchten wurde um die nachträgliche Bewilligung ersucht. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.