betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Riggisberg vom 6. Juli 2016 (2'282/2015; Abbruch von Bauten, Anbau, Umnutzung) und Verfügung des AGR vom 9. Mai 2016 I. Sachverhalt 1. Nach verschiedenen Abklärungen, Voranfragen und Besichtigungen vor Ort reichten die Beschwerdegegner am 21. April 2015 bei der Gemeinde Riggisberg ein Baugesuch ein. RA Nr. 110/2016/107 2