2. Der Bauentscheid der Gemeinde Konolfingen vom 23. Juni 2016 wird mit folgendem Hinweis ergänzt: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, Bauteile von denkmalpflegerischem Wert durch die KDP vor dem Abbruch des Gebäudes ausbauen zu lassen und dieser zuhanden ihres Bauteillagers zu überlassen." 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 7'328.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung