Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund Fr. 230'000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen ist die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als knapp durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 6'500.00 als angemessen. Die Kostennote der Anwälte der Beschwerdegegnerin wird damit auf Fr. 7'328.80 (Honorar Fr. 6'500.00, Auslagen Fr. 285.90, Mehrwertsteuer Fr. 542.90) gekürzt und ist in diesem Umfang von der Beschwerdeführerin zu tragen.