Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich im abzubrechenden Gebäude noch Bauteile (etwa Elemente von Türen und Fenstern, Laubenteile) von denkmalpflegerischem Wert befinden. Die KDP führt ein Bauteillager mit solchen historischen Bauteilen. Im Sinne eines Hinweises wird die Beschwerdegegnerin daher darauf aufmerksam gemacht, dass die Möglichkeit besteht, solche Bauteile durch die KDP vor dem Abbruch des Gebäudes ausbauen zu lassen und dieser zuhanden ihres Bauteillagers zu überlassen. 7. Kosten