h) Die Beschwerdeführerin weist schliesslich daraufhin, der Bericht J.________ weise für den Sanierungsfall eine durchaus respektable Bruttorendite von 2.9 % aus. Diesem Einwand ist entgegenzuhalten, dass bei diesem Wert der Landpreis noch nicht berücksichtigt wurde. Zudem zeigt der Gutachter anhand einer Aufführung der einzelnen Positionen in nachvollziehbarer Weise auf, dass ein kostendeckender Mietertrag jährlich mindestens 4.8 % der investierten Kosten betragen müsste (Gutachten, S. 5 unten).