Auch unter Abzug dieses Beitrags sowie einer Reduktion der geschätzten Kosten unter Annahme eines gleichen Bauvolumens wie beim Neubau wäre man noch bei Anlagekosten von deutlich über Fr. 5'000'000.00 und damit über Fr. 1'500'000.00 von denjenigen Anlagekosten entfernt, welche bei dem auf dem Markt erzielbaren Mietertrag tragbar wären. Selbst wenn man zudem – in Abweichung des Gutachtens – das ganze Gebäude einer Praxis- oder Büronutzung zuführen würde und damit auf dem Markt allenfalls etwas höhere Mietzinsen erzielbar wären als bei einer Wohnnutzung, könnten die anfallenden Anlagekosten einer Sanierung bei Weitem nicht gedeckt werden.