Es besteht kein Grund, von der Landpreis- Schätzung des erfahrenen Gutachters abzuweichen; diese wird von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten. Bei Anlagekosten von total Fr. 5'640'000.00 müsste nach den Ausführungen im Gutachten der kostendeckende Nettomietertrag bei einem Zinssatz von 4.8 % jährlich rund Fr. 100'000.00 höher sein als der marktmässig erzielbare Nettomietertrag. Sowohl für die Wohnnutzung als auch für die Praxisnutzung müsste ein Ertrag von Fr. 425.00 pro m2 jährlich erzielt werden können, um kostendeckend zu sein.