Diese Zahlen und der marktmässig erzielbare Mietzinsertrag erscheinen angesichts der Lage (Bahnhofsnähe, jedoch direkt an der Strasse, kein Umschwung) plausibel und werden auch von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Mit einem gemäss Gutachten einzusetzenden Kapitalisierungssatz von 4.8 % (wirtschaftlich minimaler Zinssatz, vgl. E. 5h) liessen sich mit diesen Mietzinseinnahmen Anlagekosten (Baukosten plus Landkosten) von Fr. 3'567'000 rechtfertigen (Gutachten, S. 6 mitte).