Volumen ausgegangen und zudem mit als realistisch anzunehmenden staatlichen Finanzhilfen von Fr. 100'000.00 gerechnet, so bestehe kaum noch eine Differenz zwischen den Varianten Sanierung und Neubau. Es sei auch nicht sachlich gerechtfertigt, dass die Teilabbruchkosten bei der Variante Sanierung um Fr. 280'000.00 höher veranschlagt seien als die Abbruchkosten bei der Variante Neubau. Abbrüche könnten nicht einfach mit der Abrissbirne durchgeführt werden, sondern würden eine aufwendige und entsprechend kostenintensive Trennung der unterschiedlichen Materialien bedingen. Die beiden Varianten müssten demnach als in etwa kostengleich bezeichnet werden.