Wo notwendig, sei eine Rekonstruktion abgegangener Elemente nach noch vorhandenen Bauteilen und vorhandenen historischen Plan- und Bildmaterialien ohne weiteres möglich. Ansonsten lasse das Gebäude einen weitgehenden Innenumbau für eine Wohn- und/oder Geschäftsnutzung zu. Die umgestalteten strassenseitigen Gastwirtschaftsräume im Erdgeschoss könnten dabei ebenso verändert werden wie das gesamte Dachgeschoss. Der Metzgereianbau könne als sekundärer Bauteil von untergeordneter Bedeutung abgebrochen werden.20