Trotz dieses verminderten ästhetischen Werts ist das Gebäude in Würdigung seines kulturellen und geschichtlichen Werts sowie der guten städtebaulichen Setzung zu Recht als erhaltenswertes Baudenkmal im Bauinventar der Gemeinde Konolfingen enthalten. Es besteht somit ein öffentliches Interesse an seiner Erhaltung. 5. Verhältnismässigkeit