Auch wenn gewisse ursprüngliche Elemente noch vorhanden sind (etwa Laubenteil mit Zierelementen an Nordfassade, Geschossgesimse mit Würfelfries und hölzerne Ecklisenen an der Ostfassade, Laubenschicht an der Südfassade), so haben diese zahlreichen Eingriffe den ursprünglichen Charakter des repräsentativen Baus sichtbar verändert und dessen bauzeitlichen Qualitäten vermindert. Auch nach Ansicht der Beschwerdeführerin sind gewisse rückführende Massnahmen notwendig, um diese Qualitäten wieder vollständig zurückzugewinnen.