Das Rechtsamt konnte sich anlässlich des Augenscheins zudem davon überzeugen, dass das umstrittene Gebäude eine prominente Stellung innerhalb des Ensembles der Baugruppe B einnimmt. Der am Augenschein gewonnene Eindruck bestätigt zudem die Einschätzung der Beschwerdeführerin, wonach das Gebäude in städtebaulicher Hinsicht durch eine gute Setzung besticht und sich als Teil eines harmonischen, geschlossenen Gebäudefächers entlang der C.________strasse präsentiert. Der ästhetische Wert des Gebäudes selber ist allerdings zu relativieren. So wurden im Verlaufe der Zeit verschiedene bauliche Eingriffe vorgenommen: