f) Die Beschwerdeführerin hat überzeugend dargelegt, dass das ehemalige Hotel D.________ ein wichtiger Zeuge des wirtschaftlichen Entwicklungsschubes des Dorfes Konolfingen Ende des 19. Jahrhunderts darstellt und damit wirtschaftshistorisch bedeutsam ist. Das Rechtsamt konnte sich anlässlich des Augenscheins zudem davon überzeugen, dass das umstrittene Gebäude eine prominente Stellung innerhalb des Ensembles der Baugruppe B einnimmt.