In ästhetischer Hinsicht präsentiert sich das Gebäude nach Ansicht der Beschwerdeführerin in den Grundzügen auch heute noch als guter Vertreter eines Gasthofs des ausgehenden 19. Jahrhunderts im Schweizer Holzstil. Der Bau sei einfach strukturiert. Das grosse, regelmässige Volumen des Hauptbaukörpers sei in spätklassizistischem Habitus als Rechteckbau mit klaren Linien, einem symmetrischen Aufbau und einer feinen Gliederung der einzelnen Elemente gestaltet. Auf Aufnahmen von 1923 sei der überaus fein gestaltete Bau mit den zeittypischen, hier üppig applizierten Zierelementen im Schweizer Holzstil erkennbar.