Die Gemeinde hat das Bauinventar noch nicht grundeigentümerverbindlich umgesetzt: Weder dem Baureglement noch dem Zonenplan lässt sich entnehmen, welche Objekte in der Gemeinde Konolfingen unter denkmalpflegerischem Schutz stehen; das GBR13 verweist diesbezüglich auf das Bauinventar (vgl. Art. 20 Abs. 1 GBR). Die Schutzobjekte gemäss Bauinventar finden sich nur in einem unverbindlichen Infoplan14 im Sinne eines Hinweises. Die Frage, ob das ehemalige Hotel D.________ zu Recht als erhaltenswert eingestuft wurde, kann daher im Baubewilligungsverfahren überprüft werden.