a) Die Gemeinde hat der Beschwerdegegnerin mit dem angefochtenen Entscheid die Bewilligung zum Abbruch des ehemaligen Hotels D.________ erteilt. Die Beschwerdeführerin rügt, diese Bewilligung sei zu Unrecht erteilt worden, da das Gebäude ein erhaltenswertes Baudenkmal sei, welches mit verhältnismässigem Aufwand saniert und umgenutzt werden könne.