Im Zusammenhang mit einem geplanten Neubau, welcher aber nicht Gegenstand des angefochtenen Entscheids war, erwähnte die Gemeinde zudem den von der Bauherrschaft eingereichten Bericht "Bestandesanalyse und -bewertung; Projekt Ersatzneubau" vom 18. Februar 2016 (im Folgenden: Bericht J.________).